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Muss der Nachbar den Luftstrom durch eine grenznahe Wärmepumpe dulden?

Muss der Nachbar den Luftstrom durch eine grenznahe Wärmepumpe dulden?

OGH 20.10.2021, 6 Ob 171/21 x

Gemäß § 364 Abs 2 ABGB kann der Eigentümer eines Grundstückes dem Nachbarn die von dessen Grund aus ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung uä insoweit untersagen, als sie das nach örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigten.

In der oben angeführten Entscheidung gelangte der OGH zusammenfassend zum Schluss, dass das durchgehend tieffrequente Brummen bzw. Summen einer errichteten Wärmepumpenanlage, das am Nachbargrundstück im Garten und bei gekippten oder geöffneten Fenstern im Haus hörbar ist, in einer ruhigen Wohngegend eine vom Nachbarn nicht zu duldende wesentliche Beeinträchtigung darstellt.

Dem Begehren des Nachbarn auf Unterlassung des Ausblasens eines Luftstromes aus den über das Dach geführten Ausblasöffnungen einer Luftwärmepumpe wurde daher Folge gegeben.


Praxistipp:

Achten Sie darauf, dass abgesehen von besonderen Ausnahmefällen, der betroffene Nachbar nicht verpflichtet ist, Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine wesentliche Beeinträchtigung zu vermeiden (hier: keine Verlegung der Gartenlaube um eine wesentliche Beeinträchtigung durch Lärmimmissionen einer Luftwärmepumpe auszuschließen).