Loading...

Ab welchem Zeitpunkt hat der Auftragnehmer einen Sicherstellungsanspruch für seinen Werklohn?

Ab welchem Zeitpunkt hat der Auftragnehmer einen Sicherstellungsanspruch für seinen Werklohn?

OGH 26.4.2018, 6 Ob 65/18d Gemäß § 1170b ABGB hat der Auftragnehmer den vertraglich nicht abdingbaren Anspruch auf Sicherstellung seines Werklohnes. Die Höhe der zu verlangenden Sicherstellung beträgt im Regelfall 20 % des vereinbarten Entgeltes. Zweck der Regelung ist es, den Insolvenzrisiken im Bau- und Baunebengewerbe entgegen zu wirken. Bisher war immer strittig, ab welchem Zeitpunkt der Auftragnehmer einen Anspruch auf Sicherstellung seines Werklohnes hat. Der OGH hat nun in der oben angeführten Entscheidung hierzu ausführlich Stellung genommen und ausgeführt, dass der Sicherstellungsanspruch des Auftragnehmers unabhängig von der Erbringung von Vorleistungen bereits ab Vertragsabschluss besteht. Sollte der Auftraggeber dem Sicherstellungsbegehren des Auftragnehmers nicht nachkommen, kann der Auftragnehmer entweder seine Leistung bis zur erfolgten Sicherstellung verweigern, oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist die Vertragsaufhebung erklären.


Praxistipp:

Achten Sie darauf, dass dieser Sicherstellungsanspruch gemäß der oben angeführten Entscheidung nicht nur ausführenden Unternehmen, sondern auch rein planerisch tätigen Auftragnehmern (wie Architekten oder Statikern) zur Verfügung steht.