Loading...

Kann eine Pauschalpreisvereinbarung durch den Werkunternehmer wegen Verkürzung über die Hälfte angefochten werden?

Kann eine Pauschalpreisvereinbarung durch den Werkunternehmer wegen Verkürzung über die Hälfte angefochten werden?

OGH 30.3.2021, 10 Ob 3/21w

Entgeltliche Rechtsgeschäfte, sohin auch Werkverträge, können grundsätzlich wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) angefochten werden, wenn die Leistung eines Vertragspartners bei Vertragsabschluss objektiv betrachtet nicht einmal halb so viel Wert ist, wie die seines Gegenübers.

In der oben angeführten Entscheidung musste der OGH die Frage beantworten, ob auch Pauschalpreisvereinbarungen wegen Verkürzung über die Hälfte angefochten werden können. Der OGH gelangte hierbei zusammenfassend zum Schluss, dass auch die gegenständliche Pauschalpreisvereinbarung wegen Verkürzung um die Hälfte angefochten werden konnte. Eine Anfechtung des Vertrages wäre nur dann ausgeschlossen gewesen, wenn dem verkürzten Vertragspartner das grobe Wertmissverhältnis bei Vertragsabschluss tatsächlich bekannt war. Dass er es erkennen hätte können, genügt nach der Judikatur des OGH nicht.


Praxistipp:

Beachten Sie, dass zu Lasten eines Unternehmers die Anfechtung eines Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte vertraglich ausgeschlossen werden kann, sofern es sich um kein Vorbereitungsgeschäft zur Aufnahme des Unternehmensbetriebs handelt.