Loading...

Muss ein Nachbar die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Immissionen dulden?

Muss ein Nachbar die von einem Kinderspielplatz ausgehenden Immissionen dulden?

LVwG Tir 2202518, LVwG 2018/260996-1

Im gegenständlichen Fall musste die Frage geklärt werden, ob dem Nachbarn nach der Tiroler Bauordnung ein subjektiv-öffentliches Recht auf Errichtung einer baulichen Anlage zur Reduzierung der Lärmimmissionen von einem Kinderspielpatz zusteht.

Das Landesverwaltungsgericht Tirol gelangte hierbei in der oben angeführten Entscheidung zum Schluss, dass Immissionen, die von einem verpflichtend zu errichtenden Kinderspielplatz (für einen Wohnhausanlage mit 14 Wohnungen) ausgehen, von einem Nachbarn hingenommen werden müssen, sofern nicht besondere Umstände das Gegenteil vermuten lassen.

Die Lage des Kinderspielplatzes unmittelbar an der Grundstücksgrenze stellt nach Ansicht des Landesverwaltungsgerichtes Tirol keinen solchen besonderen Umstand dar, weil der Gesetzgeber die Errichtung von Kinderspielplätzen in den Mindestabstandsflächen ausdrücklich für zulässig erklärt hat.


Praxistipp

Auch wenn die Rechte der Nachbarn im Bauverfahren sehr beschränkt sind, können sie den Baubeginn durch die Erhebung von Einwendungen erheblich verzögern. Als Bauwerber empfiehlt es sich daher – soweit möglich – im Vorfeld dass Einvernehmen mit den Nachbarn herzustellen.